Auch Hunde sind herzlich willkommen – aber bitte Rücksicht nehmen...

 

Wenn man als Eigentümer eines Ferienhauses dazu ja sagt, dass ein Haustier mitgebracht werden darf, beruht das in hohem Maße auf dem Vertrauen in Sie als Haustierhalter. Wir möchten Sie bitten, Rücksicht auf das Ferienhaus zu nehmen, wenn Sie Haustiere mitbringen und diese daher nicht auf die Möbel, Betten und an den Türen hochspringen, zu lassen etc.. Wenn Ihr Haustier Schäden am Haus oder an den Möbeln verursacht, werden Sie dafür verantwortlich gemacht. 

Wir bitten Sie, daher folgende Regeln zu beachten, die für Ihr Ferienhaus gelten:

  • Haben Sie bitte stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner. Eine Hundehaftpflicht- Versicherung ist notwendig – für alle Fälle sozusagen.
  • Sie dürfen maximal 1 Haustiere mitbringen - bei einige Häuser sind 2 oder 3 Haustiere erlaubt siehe bitte im Internet – sollten es mehr sein, dann lassen Sie es uns rechtzeitig wissen, damit die vorherige Zustimmung vom Hauseigentümer eingeholt werden kann. Bei einigen Häusern wird eine individuelle Haustiergebühr erhoben. Was die kleinen Vierbeiner wie Meerschweinchen, Hamster etc. betrifft, so sollten diese während Ihrer Abwesenheit im Käfig bleiben.
  • Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Haustier nicht die umliegende Nachbarschaft stört.
  • Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter und hinterlassen Sie das Haus und das Grund- stück in einem sauberen Zustand. Eine von Ihnen bestellte Endreinigung beinhaltet dies nicht.
  • Die Haustiere dürfen nicht auf die Möbel, d.h. Betten, Sofa, Stühle usw.
  • Im Fall, das nach Ihrem Aufenthalt Ungeziefter (Flöhe etc.) entdeckt wird, müssen Sie als Mieter für die Kosten bzgl. der Reinigung aufkommen.
  • Sollten durch Ihr Haustier wider Erwarten Schäden entstehen, müssen Sie dafür aufkommen.
  • Auf dem Grundareal des Ferienhauses darf Ihr Hund frei herumlaufen – aber nur auf diesem Areal. Falls Sie nicht volle Kontrolle über den Hund haben, müssen Sie ihn aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn an die Leine legen. Und bitte denken Sie daran: In der Natur müssen Hunde immer an der Leine geführt werden! Die einigste Ausnahme ist die dänische Hundewälder. Loslassen und frei rumtollen lassen dürfen Sie Ihren Hund an den Stränden zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März (achten Sie bitte trotzdem auf die örtlichen Beschilderungen).
  • Selbstverständlich müssen alle Hinterlassen- schaften des Hundes eingesammelt werden.
  • Lassen Sie den Hund im Hundewald des Gebietes frei laufen (weitere Informationen erhalten Sie bei SJ Feriehusudlejning).
  • Lassen Sie den Hund nie allein in einem geparkten Auto zurück. Sonne und Schatten wechseln im Laufe des Tages, und daher kann es im Auto schnell sehr heiß werden.
  • Der Hund muss immer Zugang zu frischem Wasser haben.
  • Der Hund muss immer die Möglichkeit haben, sich in den Schatten zu legen, da auch Hunde einen Sonnenbrand kriegen können.
  • Asphalt und Strandsand können sehr warm werden – denken Sie an die empfindlichen Pfoten des Hundes.
  • Beobachten Sie den badenden Hund genau und nehmen Sie sich in Acht vor Wellen und Unterströmung.
  • Spülen Sie den salzwassernassen Hund nach dem Baden mit frischem Wasser ab und trocknen Sie ihn danach gründlich mit einem Handtuch. Es gibt Hunde, die Salzwasser nicht vertragen können.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen und Tiere am Strand, im Wald, in Ferienhausgebieten und überall sonst.

Gebühr für Haustiere

In bestimmten Häusern wird eine Gebühr pro Haustier erhoben. Der Betrag deckt extra Abnutzung durch mitgebrachte Haustiere und wird nicht zurückerstattet. Falls dies der Fall ist, geht dies aus der entsprechenden Hausbeschreibung hervor und wird im Mietbetrag als extra Kosten angeführt. 

Das dänische Hundegesetz

Das dänische Hundegesetz schreibt klare Verhaltensrichtlinien samt Halter-plichten für Hundebesitzer vor.

Einige der wesentlichsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Lautes, fortwährendes Gebell und Geheule kann auch den haustierfreundlichsten Nachbarn irgendwann mal aus der Fassung bringen. Bevor es gar zur Polizeianzeige kommt, sollten Sie als verantwortungsbewusstes ”Herrchen” in der Lage sein, die Situation selber zu meistern. Natürlich gelten in Dänemark dieselben Verhaltensregeln wie bei uns!
  • Besonders im Straßenverkehr sollte die Leine so kurz gehalten sein, dass Ihr Hund auch von Herrchen oder Frauchen geführt werden kann. Die Leine sollte (besonders im Verkehr) so kurz sein, dass Ihr Hund anderen keinen Schaden zufügt. Das dänische Hundegesetz sieht zunächst vor, dass Hunde an die Leine müssen. Dennoch wird die Frage, ob Leinenzwang oder nicht, in der Praxis eher auf kommunaler Basis geregelt. Deshalb sollte man sich immer nach einer eventuellen Ausschilderung richten.
  • Ihr Hund sollte ein Halsband mit Anhänger tragen, auf dem idealerweise Name und Urlaubsadresse vermerkt sind.
  • Denken Sie immer daran, Ihren Hund an der Leine zu führen, wenn Sie sich in Wald-, Dünen-, Plantagen- oder Schutzgebieten auf-halten. Jeder Hund, – sei er noch so friedlich oder gut erzogen – hat einen Jagdinstinkt. Freilaufende Hunde können Wildtiere auf-schrecken oder stressen. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass umherstreifende Hunde Tieren schwere Bisswunden zugefügt haben.
  • Vermeiden Sie, dass Ihr Hund herumstromert. Das gilt auch außerhalb größerer Städte und Ortschaften. Nach Sonnenuntergang sollte auch der Hund drinnen im Haus bleiben und friedlich vor sich hin dösen und von seinem lustigen Hundetag träumen.
  • Falls das Hundegesetz nicht befolgt wird, und eine Polizeianzeige erfolgt, muss mit Geldstrafen gerechnet werden.

Tierarzt

Dyrlægegruppe Vestjylland
Industrivej 53, Lemvig 
Tel.: 0045 97889500

Checkliste für alle, die mit Haustieren nach Dänemark reisen

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